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FEIN Elektrowerkzeuge werden harten Praxistests unterzogen bevor sie in den Markt kommen. Von diesem hohen technologischen Stand unserer Werkzeuge profitieren Sie und viele Anwender in den unterschiedlichsten Branchen weltweit. Darauf sind wir nicht nur stolz, wir sind uns auch der zuverlässigen und problemlosen Funktion unserer Produkte über viele Jahre sicher. Deshalb machen wir Ihnen durch die Verlängerung unserer Garantieleistung mit der 3 Jahre FEIN PLUS Garantie noch deutlicher, warum Sie mit FEIN einfacher und erfolgreicher arbeiten.

Der Weg zur 3 Jahre FEIN PLUS Garantie ist denkbar einfach:

1. Registrieren Sie Ihr neues FEIN Elektrowerkzeug innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf online. Die Registrierung erfolgt ganz einfach über Ihr persönliches my.FEIN Konto.

2. Sie erhalten sofort ein Garantiezertifikat, das Sie in den Genuss der 3 Jahre FEIN PLUS Garantie bringt. Das Garantiezertifikat wird automatisch in Ihrem my.FEIN Konto gespeichert.

Natürlich können Sie sich auch jederzeit vertrauensvoll an Ihren FEIN Fachhändler wenden. Er hilft Ihnen gerne weiter. Garantiert. Ausführliche Informationen über den Geltungsbereich der 3 Jahre FEIN Plus Garantie erhalten Sie weiter unten oder bei Ihrem FEIN Fachhändler.

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Befindet sich ihr FEIN Werkzeug innerhalb der Garantiezeit?

Bitte geben Sie die Seriennummer ein:

FEIN Herstellergarantieerklärung (Stand 28. September 2020)

Jedes FEIN Elektrowerkzeug wird sorgfältig geprüft, getestet und unterliegt den strengen Kontrollen der FEIN Qualitätssicherung. Vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.

Die FEIN Herstellergarantie wird gemäß folgender Bedingungen geleistet:

  1. Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre für Verbraucher. Bei Verwendung durch Unternehmen   beträgt die Garantiezeit ein Jahr. Die Laufzeiten berechnen sich ab dem Kaufdatum des Erstverwenders.
  2. Von der Garantie ausgenommen sind:
    1. Werkzeugteile, welche einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen (zum Beispiel Kohlebürsten oder Anker) und folglich eine begrenzte Lebensdauer haben, sowie sonstige Schäden an Elektrowerkzeugen, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Es stellt daher keinen Mangel dar und ist nicht Gegenstand der FEIN Herstellergarantie, wenn wegen hoher Beanspruchung die Lebensdauer erreicht wird, bevor der Garantiezeitraum abgelaufen ist.
    2. Beschädigungen durch höhere Gewalt wie etwa Feuer, Explosion, Sturz, Blitzschlag, extreme Umweltbedingungen und andere Elementarschäden.
    3. Mängel, die auf eine Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, unsachgemäßen Gebrauch, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
    4. Schäden, die bei Verwendung von Ersatz- beziehungsweise Anbauteilen oder Zubehören und Ergänzungsprodukten entstanden sind, die keine FEIN Originalteile sind, und die Verwendung solcher Teile zum Schadensbild führen beziehungsweise an der Schadensentstehung beteiligt seinen könnte.
    5. Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
    6. Elektrowerkzeuge, die teilweise oder komplett zerlegt sind; sie können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden.
  3. Die Behebung eines anerkannten Garantiefalls kann durch FEIN nach eigenem Ermessen auf zwei Arten erfolgen: Zum einen kann FEIN das Werkzeug für den Anwender unentgeltlich reparieren, zum anderen durch ein einwandfreies Werkzeug (unter Umständen durch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ausgetauschte Teile oder Werkzeuge gehen in das Eigentum von FEIN über.
  4. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit gemäß Ziff. 1 geltend gemacht werden. Hierzu muss das betroffene Werkzeug und der Original-Kaufbeleg, welcher die Angaben des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder einer FEIN Garantiewerkstatt vollständig vorgelegt oder eingesendet werden.
  5. Durch eine Garantieinstandsetzung ausgetauschte Teile einer Maschine haben eine neue, einheitliche Garantiezeit von 12 Monaten, die mit der Aushändigung des reparierten Werkzeugs an den Verwender zu laufen beginnt. Nicht ausgetauschte Teile bleiben hiervon unberührt. Durch die Garantieleistung wird die Garantiefrist für das Werkzeug an sich weder verlängert noch erneuert.
  6. Beim Einsenden übernimmt der Einsender (Käufer) das Transportrisiko und die Transportkosten. Alternativ kann der Käufer den Abholservice von FEIN in Anspruch nehmen, falls ein solcher Abholservice im entsprechenden Land vorhanden ist.
  7. Leistungen aus dieser Garantieerklärung werden ausschließlich von FEIN selbst und den von FEIN hierzu ausdrücklich autorisierten Firmen erbracht.

 

3 Jahre FEIN PLUS Garantie (Stand 28. September 2020)

  1. Für alle ab dem 28. September 2020 beim autorisierten Fachhandel gekauften FEIN Elektrowerkzeuge und Bandschleifmaschinen sowie Li-Ion-Akkus und zugehörige Ladegeräte verlängert sich die Garantiezeit der FEIN Herstellergarantieerklärung gegenüber dem Ersterwerber (Verwender) auf 3 Jahre, wenn sich der Käufer innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum registriert. Sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für die 3 Jahre FEIN PLUS Garantie die Bestimmungen der FEIN Herstellergarantieerklärung
  2. Eine Verlängerung der Laufzeit über die 3 Jahre hinaus ist im Programm „3 Jahre FEIN PLUS Garantie“ nicht möglich.
  3. Ausgenommen von der „3 Jahre FEIN PLUS Garantie“ sind: FEIN Hochfrequenz Elektrowerkzeuge, AccuTec Schrauber, Balancer, Rohrbearbeitungswerkzeuge, Druckluftwerkzeuge, NiCd- und NiMH-Akkupacks sowie zugehörige Ladegeräte und Produktverpackungen wie zum Beispiel Koffer. Für diese Produkte gilt weiterhin die FEIN Herstellergarantie.
  4. Ausgenommen sind auch Produkte, die in einem Land gekauft und eingesetzt werden, das nicht am Programm „3 Jahre FEIN PLUS Garantie“ teilnimmt. Teilnehmende Länder können auf warranty.fein.com eingesehen werden.
  5. Zusätzlich zu den in Punkt 2 der FEIN Herstellergarantie gelisteten Kriterien kann im Falle, dass bei einem bestimmten Produkt ein vergleichbarer Mangel dreimal reklamiert wurde, dieses Produkt von der „3 Jahre FEIN Plus Garantie“ ausgeschlossen werden.
  6. Produkte, die bereits angemeldet sind und erneut verkauft wurden (Secondhandprodukte), sind von dem Programm ausgeschlossen. Der Käufer einer gebrauchten Maschine kann die Maschine nicht erneut zum „3 Jahre FEIN PLUS Garantie“ Programm anmelden.
  7. Die Registrierung muss der Käufer selbst im Internet unter warranty.fein.com vornehmen. Alternativ kann der Verkäufer (Händler) die Registrierung für den Kunden mit dessen Einverständnis vornehmen. Als Bestätigung gelten der Registrierungsbeleg und der Original-Kaufbeleg, aus dem das Kaufdatum hervorgeht. Die Registrierung erfolgt nur, wenn der Käufer sich mit der Speicherung der abgefragten Daten einverstanden erklärt.