Was ist beim Versand - Transport von Li-Ionen Akku zu beachten?
Frage:
Was ist beim Versand von Li-Ionen Akku zu beachten?
Antwort:
Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkette von Lithium-Ionen-Batterien.
Die Hinweise im Anhang im Medien beruhen auf Empfehlungen des ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.).
Diese sollen eine erste praktische Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten liefern.
Weitere Informationen zu Transportvorschriften für Batterien finden Sie hier:
Medien:
Merkblatt: Versand von Li-Ionen Batterien in/mit Geräten.